• 24.12.2024
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Der (allgemeine) arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gehört anerkanntermaßen zu den tragenden Ordnungsprinzipien im Arbeitsrecht. Fallgruppen, in denen der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in der Rechts- und Beratungspraxis von Bedeutung ist, sind beispielsweise Altersteilzeit/Vorruhestand, Altersversorgung, Aufhebungsverträge, Direktionsrecht, Entgelterhöhungen, Gesamtzusagen, Homeoffice, Maßregelungen/Kündigungen, Nachtschichtarbeit/sonstige Nachtarbeit, Sozialpläne, (Sonder-)Vergütungen, Tarifvertragliche Sonderzahlungen, Teilzeitarbeit sowie beim Urlaub(sgeld).

Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes begründet für den benachteiligten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gleichstellung. Dabei stellt der Gleichbehandlungsgrundsatz immer nur eine subsidiäre Anspruchsgrundlage dar.

Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Quelle:
Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Fundstelle:
ZAP 2024, 1181-1198

Autoren:
Joachim Holthausen