- 24.12.2024
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Der (allgemeine) arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz gehört anerkanntermaßen zu den tragenden Ordnungsprinzipien im Arbeitsrecht. Fallgruppen, in denen der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in der Rechts- und Beratungspraxis von Bedeutung ist, sind beispielsweise Altersteilzeit/Vorruhestand, Altersversorgung, Aufhebungsverträge, Direktionsrecht, Entgelterhöhungen, Gesamtzusagen, Homeoffice, Maßregelungen/Kündigungen, Nachtschichtarbeit/sonstige Nachtarbeit, Sozialpläne, (Sonder-)Vergütungen, Tarifvertragliche Sonderzahlungen, Teilzeitarbeit sowie beim Urlaub(sgeld).
Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes begründet für den benachteiligten Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gleichstellung. Dabei stellt der Gleichbehandlungsgrundsatz immer nur eine subsidiäre Anspruchsgrundlage dar.