• 27.12.2024
  • Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Wie firmiert die rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Der Name des Kaufmanns wird als Firma bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Kennzeichnung, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Aus dieser Bestimmung leitet sich ab, dass eben auch nur Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB einen Firmennamen führen; nur sie sind „firmenfähig“. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist damit außen vor. Ihr Auftreten ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neu geregelt worden, wirft im Rechtsverkehr und insbesondere im neu geschaffenen Registerverfahren aber noch Fragen auf. Wie also haben Gesellschaften bürgerlichen Rechts nun aufzutreten? Diesem Thema wird im Folgenden unter Einbeziehung aktueller firmenrechtlicher Rechtsprechung nachgegangen.

Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Quelle:
Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)

Fundstelle:
Rpfleger 2025, 1-5

Autoren:
Steffen Kögel