- 15.04.2025
- Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)
„Neue“ Krankenhäuser, „neue“ Akteure und „neue“ Finanzierung
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat es trotz der Beendigung der „Ampel-Koalition“ in das Bundesgesetzblatt geschafft1 – und das nach einer spannenden Sitzung im Bundesrat letztlich doch noch ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz, mit dem jedenfalls einige der Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung umgesetzt wurden,2 ist am 12. 12. 2024 in Kraft getreten. Der Beitrag stellt einige der zentralen Neuregelungen im Überblick dar.
1) BGBl. I Nr. 400.
2) Vgl. vor allem die Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Kommission, die wie alle anderen auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden sind.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Kranken- und Pflegeversicherung (KrV) .
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